Wir bedanken uns für Ihren Besuch auf unserer Webseite. Der sicherere Umgang mit Ihren Daten ist uns besonders wichtig. Wir möchten Sie daher ausführlich über die Verwendung Ihrer Daten bei dem Besuch unseres Webauftritts informieren.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung.
Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. S. 1 lit. b DSGVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung, durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. S. 1 lit. c DSGVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen, Art. 6 Abs. S. 1 lit. d DSGVO. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auch auf Art. 6 Abs. S. 1 lit. f DSGVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen.
Weitergabe von Daten
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten an Dritte nur weiter, wenn:
- Sie Ihren nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,
- die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben,
- für den Fall, dass für die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sowie
- dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist.
Betroffenenrechte
Sie haben das Recht:
- gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von mir verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei mir erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
- gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei mir gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei mir gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
- gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
- gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie mir bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
- gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit mir gegenüber zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen und gemäß Art. 77 DSGVO haben Sie unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder den Ort des Orts des mutmaßlichen Verstoßes wenden, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung der EU (DS-GVO) verstößt.
Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Sperrung, Löschung, Widerspruch
Auf schriftliche Anfrage informieren wir Sie über die zu Ihrer Person durch uns gespeicherten Daten. Sie haben auch ein Recht auf Berichtigung, Sperrung, Widerspruch oder Löschung dieser Daten. Die Anfrage ist an unsere im Impressum der Webseite angegebene Adresse zu richten.
Widerrufsrecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen erarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von mir umgesetzt wird. Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an unsere im Impressum der Webseite angegebene Adresse.
Cookies
Unsere Internetseite verwendet Cookies. Ein Cookie ist eine Textdatei, die beim Besuch einer Internetseite erstellt und auf dem System des Nutzers der Website zwischengespeichert wird. Wird der Server unserer Webseite erneut vom Nutzer der Website aufgerufen, sendet der Browser des Nutzers der Website den zuvor empfangenen Cookie wieder zurück an den Server. Der Server kann die durch dieses Verfahren erhaltenen Informationen auswerten. Durch Cookies können beispielsweise Werbeeinblendungen gesteuert oder das Navigieren auf einer Internetseite erleichtert werden. Cookies sind ferner erforderlich, um die Funktionsfähigkeit unseres Webseiten-Betriebs zu ermöglichen (als Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO genannt, die Wahrung der berechtigten Interessen des Betreibers dieser Webseite – wir verwenden Cookies nur in Vereinbarung mit Art. 5 Abs. 1 lit a DSGVO, also gemäß der Prinzipien „Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz“).
Wenn Sie die Nutzung von Cookies unterbinden wollen, können Sie dies durch lokale Einstellungen in Ihrem Internetbrowser, (z.B. Internet Explorer, Mozilla Firefox, Opera oder Safari) tun.
Allgemeine Erhebung von Daten
Wenn Sie auf unsere Webseite zugreifen oder eine Datei abrufen, werden Daten über diesen Vorgang in einer Protokolldatei auf unserem Webserver gespeichert. Im Einzelnen können folgende Daten gespeichert werden:
- IP-Adresse (wenn möglich, wird diese anonymisiert gespeichert)
- Domain-Name der Webseite, von der Sie kamen
- Namen der abgerufenen Dateien
- Datum und Uhrzeit eines Abrufs
- Name Ihres Internet Service Providers
- sowie ggf. Betriebssystem und Browserversion Ihres Endgeräts
- IP-Adressen speichern wir nur aus Datensicherheitsgründen, um die Stabilität und die Sicherheit unseres Systems zu gewährleisten (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die statistische Auswertung anonymisierter Datensätze bleibt vorbehalten.
Newsletter
Wir versenden Newsletter mit werblichen Informationen nur mit der Einwilligung der Empfänger oder aufgrund einer gesetzlichen Erlaubnis. Die Anmeldung zu unserem Newsletter erfolgt über ein Double-Opt-In-Verfahren: Sie erhalten nach der Anmeldung eine E-Mail, in der Sie Ihre Anmeldung bestätigen sollen. Diese Bestätigung ist notwendig, um Sie als Inhaber der E-Mail zu verifizieren.
Die Anmeldung zum Newsletter wird protokolliert, um die Anmeldung gemäß den rechtlichen Anforderungen nachweisen zu können. Dies umfasst die Speicherung der Zeitpunkte der Anmeldung und Bestätigung sowie Ihre IP-Adresse. Ebenso werden weitere Daten, die Sie bei der Newsletter-Anmeldung angegeben haben, abgespeichert. Ihre Informationen außer der E-Mail-Adresse nutzen wir lediglich zur Personalisierung des Newsletters, dazu gehört beispielsweise Ihr Name. Sie können den Erhalt des Newsletters jederzeit kündigen. Einen Link zur Kündigung des Newsletters finden Sie in jeder Newsletter-Mail.
Kontaktformulare
Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert und verarbeitet. Ihre Daten werden ausschließlich zweckgebunden zur Beantwortung und Bearbeitung Ihrer Frage genutzt. Die Datenverarbeitung erfolgt hier nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO auf Grundlage Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung. Sie können dem jederzeit widersprechen (Widerrufsrecht).
Google reCAPTCHA
Wir verwenden den Google-Dienst reCaptcha, um festzustellen, ob ein Mensch oder ein Computer eine bestimmte Eingabe in unserem Kontakt- oder Newsletter-Formular macht. Google prüft anhand folgender Daten, ob Sie ein Mensch oder ein Computer sind: IP-Adresse des verwendeten Endgeräts, die Webseite, die Sie bei uns besuchen und auf der das Captcha eingebunden ist, das Datum und die Dauer des Besuchs, die Erkennungsdaten des verwendeten Browser- und Betriebssystem-Typs, Google-Account, wenn Sie bei Google eingeloggt sind, Mausbewegungen auf den reCaptcha-Flächen sowie Aufgaben, bei denen Sie Bilder identifizieren müssen. Rechtsgrundlage für die beschriebene Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f Datenschutz-Grundverordnung. Es besteht ein berechtigtes Interesse auf unserer Seite an dieser Datenverarbeitung, die Sicherheit unserer Webseite zu gewährleisten und uns vor automatisierten Eingaben (Angriffen) zu schützen.
Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung der EU (DS-GVO) verstößt.
Recht auf Datenübertragbarkeit
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Hier lesen Sie die aktuellen Neuigkeiten und Ratschläge rund um die sogenannte 24 Stunden Betreuung.Ratschlag Nummer 20:Vielen älteren Menschen fällt es schwer, sich auf andere zu verlassen, wenn es darauf ankommt. Schließlich war man sein Leben lang selbst für sich verantwortlich und oft noch für andere Menschen da. Dann aber ändert sich dieser Zustand - häufig plötzlich und unerwartet - zum Beispiel durch eine Krankheit oder einen Unfall und dennoch möchte man sich ein wenig Selbstständigkeit bewahren.Da ist es gut, dass es den Senioren Notruf für daheim aber auch unterwegs gibt. So ist sichergestellt, dass für den geliebten Menschen schnell und unkompliziert Hilfe gerufen werden kann. Aber auch Sie als Angehöriger lernen diesen Umstand schnell zu schätzen. Schließlich geht es um die Sicherheit, dass einen Ihnen nahestehender Mensch schnell eigenständig Hilfe rufen kann.Möchten auch Sie wissen, welche verschiedenen Lösungen der Markt zu bieten hat und worauf Sie dabei achten sollten? Dann kontaktieren Sie uns einfach – wir freuen uns! Ratschlag Nummer 19:Ein Pflegebett dient der Erleichterung der Pflege, lindert die Beschwerden des Pflegebedürftigen und ermöglicht dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung. Umso wichtiger ist es, das Pflegebett früh genug zu beantragen. Wenn es mit dem Laufen nicht mehr gut klappt, sollte das Pflegebett möglichst im Erdgeschoss aufgestellt werden, um dadurch Stürze auf der Treppe zu vermeiden.Aber was unterscheidet ein Pflegebett von einem normalen Bett?Ein Pflegebett ist ein wichtiges Hilfsmittel bei der Pflege von Menschen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit. Durch einen mehrteiligen, meist elektrisch verstellbaren Einlegerahmen können Kopf- und Fußteile verstellt werden. Auch das komplette Bett kann hochgefahren oder abgesenkt werden. So wird die Mobilisierung von Pflegebedürftigen erleichtert und hilft Pflegenden beim Transfer, Umlagern, Anziehen oder bei der Körperpflege. Dadurch können Betreuungskräfte die häusliche Pflege kraft- und gelenkschonend verrichten. Ratschlag Nummer 18:Unsere Betreuungskräfte kommen aus dem benachbarten, osteuropäischen Ausland und haben in der Regel solide Deutschkenntnisse. Dennoch kann es vorkommen, dass diesen Betreuungskräften einmal der passende deutsche Begriff fehlt oder sie diesen nicht kennen. In einem solchen Fall kann es sehr hilfreich sein, eine Sprach-App einzusetzen. Diese kann in beide Richtungen die Sprache (zum Beispiel polnisch/deutsch bzw. deutsch/polnisch) wiedergeben. Somit kann die Betreuungskraft, sollte es erforderlich sein, ein Wort oder einen Satz in Polnisch eingeben. Dies wird von der App übersetzt und in deutscher Sprache wiedergegeben. Es kann in manchen Situationen sehr hilfreich sein bevor es aufgrund sprachlicher Barrieren zu einem Missverständnis kommt. Hier sollte jedoch angemerkt werden, dass es qualitativ sehr unterschiedliche Apps gibt. Lassen Sie sich gern von uns in einem Gespräch beraten. Ratschlag Nummer 17:Ist es nicht ein tolles Gefühl, vom Chef unverhofft früher in den Feierabend geschickt zu werden?Wie für jeden Arbeitnehmer spielt auch für Pflegekräfte die Freizeit eine große Rolle. Ein Job in der Pflege ist sowohl körperlich als auch psychisch anstrengend. Umso wichtiger ist es, der Betreuungskraft Zeit für Ruhe und Erholung einzuräumen. Viele Pflegekräfte nutzen diese Zeit, um Kontakt mit der Familie in der oft weit entfernten Heimat aufzunehmen.Im Idealfall fügt sich die Betreuungskraft reibungslos in den Haushalt ein, sodass sich Ruhe- und Pflegezeiten in den Alltag der pflegebedürftigen Personen integrieren lassen. Machen Sie der Pflegekraft am Wochenende doch mal eine Freude und geben Sie ihr oder ihm einen zusätzlichen Tag frei, wenn Angehörige vor Ort sind und die Pflege übernehmen können. Von einer erholten und fröhlichen Betreuungskraft profitiert letztlich auch die Pflege. Ratschlag Nummer 16: Die GEZ-Gebühren können den oftmals kaum vorhandenen finanziellen Spielraum reduzieren. Doch gibt es eine Möglichkeit, sich als Senior und eventuell pflegebedürftige Person befreien zu lassen?Diese Frage kann klar mit einem „Ja“ beantwortet werden, wobei direkt auch eine Einschränkung hinzugefügt werden muss. Denn es muss eine Voraussetzung erfüllt sein, damit einem Antrag auf Befreiung der GEZ-Gebühren auch stattgegeben wird.Ein Grund kann zum Beispiel vorliegen, wenn die zu pflegende Person einen Schwerbehindertenausweis besitzt, der mit dem Zusatz „RF“ deklariert ist. Doch dies ist nicht der einzige Anlass, warum einem solchen Antrag stattgegeben wird. Wenn Sie zur Befreiung von der GEZ-Gebühr weitere Informationen wünschen, sollten wir uns einmal unterhalten. Nehmen Sie dazu einfach per Telefon Kontakt zu uns auf und wir werden schauen, ob auch bei Ihnen, bzw. der zu pflegenden Person ein entsprechender Grund vorhanden ist, sich von der GEZ-Gebühr befreien zu lassen. Ratschlag Nummer 15:Eine Kerze hat, nicht nur in der Weihnachtszeit, eine beruhigende und schöne Wirkung und sorgt für ein gemütliches Ambiente. Das durch eine Kerze aber auch schnell eine lebensbedrohliche Situation entstehen kann, wird uns immer erst bewusst, wenn die Feuerwehr einen solchen Brand löschen muss. Doch besonders wenn ein Senior, der evtl. körperlich und / oder geistig eingeschränkt ist und unter Umständen sogar noch alleine lebt, eine Kerze anzündet, um diese wohnliche Atmosphäre zu genießen, ist Vorsicht geboten.Schnell wird die angezündete Kerze vergessen, weil man von einer anderen Sache abgelenkt ist und sie wird zur Gefahrenquelle. Fällt die Kerze zum Beispiel um und entzündet eine Zeitung, kann schnell eine lebensbedrohliche Situation entstehen. Ist der Senior dann noch schlecht zu Fuß, kann es passieren, dass das Feuer zwar entdeckt wird, er aber nicht rechtzeitig reagieren und sich in Sicherheit bringen kann. Deshalb sollte man erhöhte Vorsicht walten lassen.Gern können wir Ihnen in diesem Zusammenhang wertvolle Tipps geben, wie hier proaktiv gehandelt werden kann. Ratschlag Nummer 14:Vielleicht kennen Sie die folgende Situation? Sie versuchen Ihren pflegebedürftigen Vater oder aber Ihre pflegebedürftige Mutter per Telefon zu erreichen, doch Ihr Anruf wird nicht entgegengenommen. Wenn Sie in der Nähe wohnen, machen Sie sich natürlich sofort auf den Weg zu der Wohnung. Auch auf das Klingeln an der Tür wird nicht reagiert. Sie nutzen Ihren Ersatzschlüssel und finden Ihren Vater oder Ihre Mutter fröhlich vor dem Fernseher sitzen. Das Klingeln des Telefons und der Wohnungsklingel wurde einfach nicht wahrgenommen. Das kann mehrere Ursachen haben und es sollte nicht nur die Lautstärke, sondern auch der Ton der entsprechenden Geräte gemeinsam mit dem Vater / der Mutter überprüft werden. Denn die Sorgen, die Sie sich gemacht haben, müssen nicht sein. Zudem gibt es verschiedene technische Hilfsmittel, die die Lautstärke des Telefons und der Türklingel verstärken und „hörbar“ machen. Für weitere Informationen sprechen Sie uns einfach an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Ratschlag Nummer 13:Wussten Sie schon?Wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause gepflegt und betreut wird, kann es hilfreich sein das Wohnumfeld an die besonderen Belange des Pflege- oder Betreuungsbedürftigen individuell anzupassen. Die Pflegekassen bezuschussen einen Umzug von Pflegebedürftigen mit einem Kostenzuschuss von bis zu 4.000 € als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes.Folgende Voraussetzungen müssen für eine Kostenübernahme erfüllt werden:1. Der Pflegebedürftige sollte mindestens Pflegegrad 1 besitzen2. Durch den Umzug wird die häusliche Pflege und selbstständige Lebensführung wiederhergestellt oder erleichtert.3. Die neue Wohnung wird durch die Pflegekasse geprüft und als geeignet für den Pflegebedürftigen befunden. Ratschlag Nummer 12:Mit Hilfe eines seniorenfreundlichen Tablets können Senioren auf unterhaltsame Weise geistig fit bleiben und gleichzeitig Kontakt mit Freunden und Familie halten. Besonders während der Corona Pandemie wurde deutlich, wie wichtig es ist, auch aus der Ferne mit digitalen Hilfsmitteln den Kontakt zu geliebten Menschen aufrecht erhalten zu können. Spiele, Rätsel und Gedächtnisübungen bieten eine sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeit und sorgen für mehr Abwechslung im Alltag. Die von Experten entwickelten Tablets besitzen nur einige wenige vorinstallierte Apps, wodurch eine leichte und selbsterklärende Bedienbarkeit gewährleistet wird. So können auch Personen, die sich mit der Nutzung von Smartphone oder Computer nicht gut auskennen, ein Senioren-Tablet einfach bedienen. Ratschlag Nummer 11:Wenn im Alter die motorischen Fähigkeiten der Hände nachlassen, können alltägliche Handlungen wie das Öffnen und Schließen von Knöpfen und Reißverschlüssen aber auch das Öffnen von Flaschen und Gläsern zur Hürde werden. Hierbei können kleine Hilfsmittel große Erleichterung schaffen und die Selbstständigkeit der Senioren erhalten. So sind zum Beispiel Knopf- und Reißverschlusshilfen mit einem rutschfesten Griff ausgestattet, an deren Kopf eine Öse befestigt ist. Mit Hilfe dieser Öse lassen sich Knöpfe einfacher durch das Loch ziehen und Reisverschlüsse öffnen bzw. schließen. Spezielle Öffner für Flaschen und Gläser minimieren den benötigten Kraftaufwand.Wenn Kleinigkeiten nicht mehr richtig funktionieren, bringen Hilfsmittel die Eigenständigkeit und Lebensqualität zurück. Ratschlag Nummer 10:Mobilität und Beweglichkeit sind im Alter oft eingeschränkt. Die Kraft in den Muskeln lässt nach und die Gelenke schmerzen. Dadurch fallen Bewegungsabläufe zunehmend schwerer. Damit der Alltag weiterhin so selbstständig wie möglich gemeistert werden kann, können Hilfsmittel Erleichterung verschaffen.Eines dieser Hilfsmittel ist der sogenannte Aufstehsessel. Ein Sessel mit elektrischer Aufstehhilfe gibt Sicherheit beim Aufstehen und Hinsetzen. Darüber hinaus bieten einige Modelle eine Vielzahl weiterer Funktionen, die einem selbst und der Pflegekraft den Alltag erleichtern können. Abnehmbare oder erweiterbare Lehnen, Halterungen für Tabletts oder einen Tropf machen einen einfachen Sessel zu einem multifunktionalen Möbelstück. Ratschlag Nummer 9:Das Thema der Beweglichkeit ist gerade mit zunehmendem Alter ein nicht zu vernachlässigender Punkt. Denn je beweglicher der Senior oder die Seniorin ist, um so geringer ist die Gefahr, dass es ein Problem mit der Stand- oder Gangsicherheit gibt. Eine bessere Beweglichkeit kann den einen oder anderen Sturz verhindern und damit verbundene schlimmere Folgen abwenden.Wie aber können Senioren vorbeugen?Egal um welche Übungen es geht, sollte natürlich zuvor der Arzt konsultiert werden, damit dieser auf die Wahl der entsprechenden Übungen Einfluss nehmen kann. Denn nur dieser kennt den genauen Gesundheitszustand. Das perfekte Training sollte auf drei Bereiche aufgeteilt werden:• Ausdauer• Kraft• Beweglichkeit / KoordinationInnerhalb dieser drei Bereiche gibt es die unterschiedlichsten Übungen, die genau auf den Gesundheitszustand der Senioren angepasst und dem Alter entsprechend umgesetzt werden können.Als grundsätzliche Beispiele können hier das seitliche und/oder nach vorne gerichtete Arm heben, das Überlaufen eines Seiles (welches am Boden liegt), der Hüft- und Beinstrecker exemplarisch genannt werden. Ratschlag Nummer 8:Oftmals entstehen die Anforderungen, denen Sie auch räumlich für eine zu pflegende Person nachkommen müssen, nicht immer nur aufgrund des Alters. Vielmehr können auch Unfälle oder Krankheiten dafür sorgen, dass die heimischen vier Wände neuen Anforderungen gerecht werden müssen. Hier gibt es die Möglichkeit, die Wohnung oder das Haus entsprechend umzubauen und evtl. sogar dafür zu sorgen, dass eine komplette Barrierefreiheit gegeben ist. Dies setzt natürlich voraus, dass das entsprechende Budget vorhanden ist. Allerdings gibt es die Möglichkeit, einen Kostenzuschuss für den Umbau zum pflegegerechten Wohnen zu beantragen. Hier ist die Pflegeversicherung der passende Ansprechpartner und sorgt dafür, dass eine Wohnumfeld verbessernde Maßnahme mit einer Summe im Einzelfall von bis zu 4.000 Euro bezuschusst werden kann.Wie und wo dieser Antrag genau gestellt wird, erläutern wir Ihnen gerne im Rahmen eines kostenfreien Beratungsgespräches. Ratschlag Nummer 7:Der herzliche Empfang einer neu anreisenden Betreuungskraft ist ein wichtiger Punkt für ein harmonisches Miteinander. In der Regel können wir alles so organisieren, dass die Betreuungskraft bis vor die Haustür der zu pflegenden Person gefahren wird. Zu diesem Zeitpunkt sollten Sie als Ansprechpartner ebenfalls vor Ort sein, damit die Kraft Sie persönlich kennenlernt und von Anfang an das Gefühl hat, dass Sie im Bedarfsfall als Ansprechpartner ein offenes Ohr für sie haben. Kontraproduktiv wäre es jedoch, wenn Sie direkt mit der kompletten Familie anwesend sind und die Betreuungskraft sich überwältigt und dadurch verunsichert fühlt. Gehen Sie mit einem Lächeln auf die Betreuungskraft zu und geben Sie ihr das Gefühl, „wirklich willkommen“ zu sein. Sie vertrauen dieser Person einen Ihnen sehr wichtigen Menschen an, den Sie in guten Händen und richtig aufgehoben wissen wollen. Bereiten Sie der Betreuungskraft möglichst den Empfang, den auch Sie gerne in einer unbekannten Umgebung bekommen würden. Sie werden merken, dass dies ein guter Start für eine positive Zusammenarbeit ist. Ratschlag Nummer 6:Die Ernährung von Senioren und pflegebedürftigen Menschen muss sich nicht zwingend von der Ernährung in jüngeren Jahren unterscheiden. Vielmehr ist es wichtig auf vorhandene Krankheiten, Beschwerden und Vorlieben der Person Rücksicht zu nehmen.Der Begriff der „gesunden Ernährung“ dient an dieser Stelle als erster Richtungsweiser. Wichtig ist es zudem auf Unverträglichkeiten, Abneigungen und Abwechslung zu achten, damit die zu pflegende Person auch weiterhin gerne isst. Die Einnahme von drei Mahlzeiten pro Tag kann in gewissen Fällen auch gerne auf fünf kleinere Portionen erweitert werden. Zu achten ist definitiv auf eine ausgewogene Wahl der Zutaten, besonders auf den übermäßigen Genuss von zuckerreichen oder extrem fetthaltigen Lebensmitteln sollte verzichtet werden.Nicht zu vernachlässigen ist dabei die Tatsache, dass der Verbrauch der Kalorien mit dem Alter in der Regel abnimmt aber teilweise auch ansteigen kann und bei der Lebensmittelauswahl jeweils auf eine angemessene Nährstoffzufuhr geachtet werden sollte. Nicht zu unterschätzen ist in diesem Zusammenhang auch die Wichtigkeit der Aufnahme von ausreichend Flüssigkeit. Lesen Sie hierzu gern unsere separate Information. Ratschlag Nummer 5:Wenn im Alter die Beweglichkeit nachlässt, können Wege, die sonst eine Selbstverständlichkeit dargestellt haben, häufig nicht mehr aus eigener Kraft bewältigt werden. Dadurch wird der Alltag für viele Senioren immer mehr zur Belastungsprobe. Gewohnheiten und auch die Selbstständigkeit können durch mangelnde Mobilität stark eingeschränkt werden. Elektromobile können Abhilfe schaffen und bieten Senioren Freiheit und Sicherheit. Die elektrisch angetriebenen Leichtfahrzeuge sind mit einem Lenker ausgestattet und lassen sich einfach steuern. Durch Gepäckkörbe können Einkäufe oder Taschen einfach transportiert werden. So können Sie Ihren Alltag wie gewohnt gestalten, Freunde besuchen oder einkaufen gehen.Seniorenmobile sind im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen als anerkannte Hilfsmittel gelistet und können somit bei medizinischer Notwendigkeit von den Krankenkassen oder anderen sozialen Trägern bezuschusst werden. Ratschlag Nummer 4:3 Übungen für Senioren, um das Gleichgewicht zu verbessernNeben der allgemeinen Fitness kann es hilfreich sein, das Gleichgewicht zu trainieren, um die Wahrscheinlichkeit von Stürzen und Verletzungen zu reduzieren. Gleichgewichtstraining hilft älteren Menschen, indem Gleichgewichtsschwankungen überwunden werden, bevor diese überhandnehmen. Alle drei Übungen sind relativ einfach aber dennoch effektiv. Es ist nicht notwendig über irgendeine Vorerfahrung mit Gleichgewichtstraining zu verfügen.1.EinbeinstandHalten Sie sich leicht fest und versuchen Sie 3x 60 Sekunden auf einem Bein zu stehen. Diese Übung können Sie steigern, indem Sie sich nicht mehr festhalten oder dabei einen Ball werfen.2. Vom Stuhl aufstehenSetzen Sie sich auf einen Stuhl und stehen Sie wieder auf, ohne Ihre Arme zu Hilfe zu nehmen. Wiederholen Sie die Übung acht Mal.3. Auf den ZehenspitzenStehen Sie aufrecht, stellen Sie sich auf die Zehenspitzen und halten Sie die Position für sechs Sekunden oder sogar länger, falls sie Ihnen leichtfällt. Ratschlag Nummer 3:Kennen Sie das Verhinderungspflegegeld?Macht die/der pflegende Angehörige Urlaub oder ist sie/er durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten der Ersatzpflege. Voraussetzung für den Anspruch auf Verhinderungspflegegeld ist, dass der Pflegebedürftige mindesten in Pflegegrad 2 eingestuft worden ist und der oder die Pflegende ein halbes Jahr mit den Aufgaben der häuslichen Pflege betraut war.Das Verhinderungspflegegeld beträgt zwischen 1.612 € und 2.418 € im Jahr und kann bis zu einem Zeitraum von 6 Wochen in Anspruch genommen werden.Für den zu überbrückenden Zeitraum haben Sie die Möglichkeit, eine sogenannte 24 Stunden Pflegekraft zu engagieren, die bei der zu pflegenden Person einzieht und die notwendigen pflegerischen Tätigkeiten übernimmt. Durch das Verhinderungspflegegeld werden die Kosten für die 24 Stunden Pflege zum Teil oder sogar komplett von der Pflegeversicherung übernommen.Den Antrag für die Verhinderungspflege stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Diesen können Sie übrigens sowohl im Vorfeld als auch rückwirkend beantragen.Ratschlag Nummer 2:Die sogenannte 24-Stunden-Pflegekraft lebt mit im Haus des Pflegebedürftigen und unterstützt in der täglichen Grundpflege und bei Aufgaben im Haushalt. Damit ein vertrauensvolles Miteinander entstehen kann und der geregelte Tagesablauf des Pflegebedürftigen gewährleistet wird, ist es ratsam, neue Pflegekräfte zu Beginn ihres Einsatzes 2-3 Tage zu begleiten. Dies sollte durch die Person geschehen, die bisher mit der Pflege betreut war oder durch Angehörige, die über den Gesundheitszustand und die Gewohnheiten des Pflegebedürftigen Bescheid wissen.Folgende Informationen sind wichtig für die Pflegekraft:- Wie ist der gesundheitliche Zustand der zu pflegenden Person?- Welche Medikamente müssen genommen werden und wann?- Wie ist der Tagesablauf der zu pflegenden Person?- Führen Sie die Betreuungskraft im Haushalt und der Umgebung herum und zeigen Sie ihr, wo alles zu finden ist.- Wer sind die Angehörigen und wie können sie erreicht werden?Machen Sie sich als Angehöriger im Vorfeld Gedanken, welche Informationen hilfreich für die Pflegekraft sind, um einen reibungslosen und entspannten Start für alle Parteien zu gewährleisten.Ratschlag Nummer 1:Jeder Mensch muss täglich eine bestimmte Menge an Wasser zu sich nehmen, um gesund zu bleiben. Doch leider vergessen ältere Menschen oft genügend zu trinken. Die Folgen eines Flüssigkeitsmangels reichen von Müdigkeit und Konzentrationsschwäche bis hin zu Harnwegsinfektionen und Verwirrtheit. Die Gründe für eine verringerte Flüssigkeitsaufnahme können unterschiedlich sein:Vergesslichkeit, ein verringertes Durstempfinden, Angst vor dem Toilettengang / Inkontinenz, Schluckstörungen, etc.Idealerweise sollten Senioren etwa 1,5 L Flüssigkeit in Form von Wasser, Tee oder Saftschorlen am Tag zu sich nehmen. Diese 5 Trink-Tipps helfen Ihnen dabei ausreichend zu trinken1. Schaffen Sie Rituale, zum Beispiel 1 Glas Wasser direkt nach dem Aufstehen oder ein "Fünf-Uhr-Tee" wie bei den Briten.2. Stellen Sie Ihr Wasser immer sichtbar bereit. So fällt es leichter zur Flasche zu greifen. ;)3. Führen Sie ein Trinkprotokoll. So haben Sie Ihre Flüssigkeitsaufnahme stets unter Kontrolle.4. Verteilen Sie Ihre Trinkmenge gleichmäßig über den Tag. Wenn Sie die letzte Ration um 18 Uhr trinken, müssen Sie sich keine Gedanken machen, dass Sie nachts raus müssen.5. Auch Nahrungsmittel wie Suppen, Eintöpfe und Obst & Gemüse mit hohem Wasseranteil steigern die Flüssigkeitszufuhr.BAG-Urteil zur 24 Stunden Betreuung? Bei uns bleibt alles beim Alten!Liebe Leser,das Urteil des BAG* (Bundesarbeitsgericht) zur sogenannten 24-Stunden-Betreuung wirft einige Fragen auf und verunsichert aktuell viele Bürger! Das gleiche gilt für Corona!Schauen Sie hier in diesem Video, was der Geschäftsführer Uwe Meinken dazu sagt.Hier geht es zum Video! oder lesen Sie unseren INFO-Brief!Offener Brief der SENCURINA Geschäftsleitung an alle Kunden und Interessenten der sogenannten 24 Stunden Betreuung.Hier herunterladen!